Steuererklärung 2025/26: bis zu 2.550 euro für pflegende angehörige sichern
Die Vorsaison für die Steuererklärung 2025/26 nähert sich, und dieses Jahr gibt es eine attraktive Möglichkeit, die Steuerlast deutlich zu reduzieren: Für Menschen, die pflegende Angehörige im Haushalt haben, können bis zu 2.550 Euro im Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Diese sogenannte „Kinderfreibetrag für Aufwärtshelfer“, wie das Finanzamt es nennt, ist eine Reduzierung der Steuerbemessungsgrundlage und führt entweder zu geringeren Steuerzahlungen oder zu einer höheren Rückerstattung. Eine willkommene Entlastung, gerade angesichts der steigenden Pflegebedürftigkeit in Deutschland.
Wer profitiert von der steuererklärung?
Die Regelung richtet sich an Personen, die mit einem Elternteil, Großelternteil oder anderen direkten Verwandten zusammenleben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Entscheidend ist die tatsächliche Mitbewohnung – mindestens die Hälfte des Steuerjahres muss der pflegende Angehörige im selben Haushalt leben. Zudem muss das Alter des Angehörigen nachgewiesen werden: über 65 Jahren bedeutet 1.150 Euro pro Jahr, über 75 Jahren sogar 2.550 Euro.
Aber Achtung: Die Steuerpflichtigen dürfen nicht mehr als 8.000 Euro an jährlichen Einkünften erzielen, ohne sonstige Einkünfte wie aus selbstständiger Arbeit oder Kapitalerträgen. Bei einer Einzelveranlagung liegt die Grenze bei 1.800 Euro. Rentner, deren Pension unter 8.000 Euro liegt, können von der Regelung profitieren.
Die Pflege von älteren Menschen verursacht oft hohe Kosten für Lebensmittel, Gesundheitsversorgung und Dienstleistungen. Die staatliche Unterstützung deckt diese Ausgaben oft nicht vollständig ab. Diese Steuervergünstigung kann daher eine spürbare finanzielle Entlastung bedeuten.
Wie beantrage ich die steuervergünstigung?
In den meisten Fällen wird die Steuervergünstigung automatisch berücksichtigt, wenn die Daten der Familie korrekt in der Steuerdatenbank des Finanzamts hinterlegt sind. Es ist jedoch ratsam, die Angaben vor der Abgabe der Steuererklärung zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Vergünstigung korrekt angewendet wird. Darüber hinaus können weitere Steuerfreibeträge, beispielsweise für Kinder oder Menschen mit Behinderung, geltend gemacht werden, um die Steuerlast weiter zu senken. Eine professionelle Steuerberatung kann hierbei hilfreich sein.
Die alternde Gesellschaft stellt uns vor neue Herausforderungen – und bietet gleichzeitig Möglichkeiten. Die Steuererklärung 2025/26 bietet eine Chance, die finanzielle Belastung für pflegende Angehörige zu reduzieren. Eine sinnvolle Möglichkeit, die Lasten der Pflege zu teilen, die oft unentgeltlich und mit großem Einsatz geleistet werden.
