Arierbe für rentner: gerichte schützen exklusivverträge vor der steuer

Rückzugsort am Ende der Karriere: Für Arbeitnehmer, die sich in den Ruhestand bewegen, könnte es unerwartet teuer werden. Die Bundesgerichtshof (BGH) hat eine wichtige Entscheidung gefällt, die die steuerliche Behandlung von Betriebsverfassungsabkommen (EV) neu bestimmt.

Neubewertung von kündigungen: steuerliche konsequenzen drohen

Neubewertung von kündigungen: steuerliche konsequenzen drohen

Die entscheidende Urteilsbegründung SAN 1338/2026 betrifft sechs Arbeitnehmer über 61 Jahren, die nicht mehr die erforderliche Betriebszugehörigkeit für eine reguläre betriebsbedingte Kündigung erfüllten. Die Staatsanwaltschaft ging gegen eine Firma vor, die diese Arbeitnehmer scheinbar betriebsbedingt entließ, während im Hintergrund ein ausgehandelter Ausstieg vorlag.

Der BGH entschied, dass bei solchen Vereinbarungen, bei denen ein Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer stattgefunden hat, die übliche Steuerbefreiung für Kündigungen entfällt. Die Unternehmen müssen nun die entsprechenden Abgaben einstellen – eine potenzielle finanzielle Belastung.

Der Trick liegt im Detail: Es geht nicht um eine reine betriebsbedingte Entlassung, sondern um einen selbstauflösenden Vertrag, der zeitlich koordiniert wurde, um den Zugang zum Arbeitslosengeld und zur Altersrente zu sichern. Die niedrigen Abfindungsbeträge im Vergleich zu einer regulären betriebsbedingten Kündigung wirken hier als deutliches Indiz.

Die Behörden reagierten mit einer Forderung von 191.714,50 Euro, davon 154.079,65 Euro als Hauptbetrag und der Rest als Verzugszinsen. Die Arbeitnehmer hatten aufgrund ihres Alters und der geplanten Kombination aus Arbeitslosengeld und Rente einen Vorteil.

Die Lehre aus der Entscheidung: Die Gerichte verlangen nun eine differenziertere Betrachtung. Eine reine Altersangabe, niedrige Abfindungssummen oder ein schneller Abschluss eines Abkommens reichen allein nicht aus, um einen versteckten Einigung zu vermuten. Es bedarf konkreter Beweise. Die Aufforderung an Unternehmen lautet: Handeln Sie mit Bedacht und stellen Sie sicher, dass die steuerlichen Pflichten erfüllt werden. Die Entscheidung SAN 4912/2025 des BGH mahnt, dass die Justiz bei solchen Fällen nicht nachlässt und die Unternehmen zur Rechenschaft ziehen wird.

Fazit: Für Arbeitnehmer, die sich dem Ruhestand nähern, ist es unerlässlich, die genauen Bedingungen ihres Ausscheidungsvertrags zu prüfen. Ein Rechtsberater kann dabei helfen, potenzielle steuerliche Fallstricke zu erkennen und zu vermeiden. Es ist ein klares Signal an die Unternehmen: Transparenz und korrekte steuerliche Abwicklung sind unerlässlich.